
ratgeber
Brief vom Bayernwerk zum Steuerbarkeitscheck : Das ist zu tun
Beim Steuerbarkeitscheck prüft der Netzbetreiber, ob er Ihre Photovoltaikanlage bei Bedarf aus der Ferne steuern kann. Wir von es power aus Cham beheben Störungen, testen die Anlage mit dem Testgerät des Bayernwerk und füllen den Nachweis mit Ihrer Vollmacht aus, auch bei Anlagen anderer Anbieter.
- für Anlagen in Cham (Oberpfalz) und Umgebung
- auch Fremdanlagen
- Kostenangebot vorab innerhalb von 3 Arbeitstagen
- Einsätze meist ab ca. 300 € netto
grundlagen
Worum geht es?
Das Bayernwerk muss laut Gesetz (§ 12 Abs. 2b EnWG) prüfen, ob Erzeugungsanlagen im Netz technisch steuerbar sind. Das Bayernwerk nennt das Steuerbarkeitscheck.
Wenn Ihre Anlage bei Bedarf in der Leistung reduziert werden soll, muss die Steuereinrichtung zuverlässig arbeiten. Bei vielen Anlagen ist das ein Funkrundsteuerempfänger am Zählerplatz.
Sie erhalten einen Brief oder eine Aufforderung des Netzbetreibers, die Steuerbarkeit zu prüfen und nachzuweisen. Was in Ihrem Brief steht und welche Fristen gelten, lesen Sie bitte dort nach.
erste schritte
Was Sie jetzt selbst tun können
Brief genau lesen
Anlagenschlüssel, Anlagenstandort, Frist und Rückmeldeweg notieren.
Zählerstand und Rückfragen
Das Bayernwerk bietet auf seiner Seite eine Rückfrage ohne Registrierung an (Zählerstand als Gast).
Sichtprüfung am Zählerplatz
Ohne ein Gerät zu öffnen: Laut Beschreibung des Bayernwerk zeigt die grüne LED am Funkrundsteuerempfänger den Betrieb an (alle zwei Sekunden ein Blinken). Wenn die rote LED leuchtet oder gar nichts leuchtet, rufen Sie einen Fachbetrieb. Am Gerät und am Zählerschrank darf nur eine Elektrofachkraft arbeiten.
Fachbetrieb anrufen
Wenn das Gerät Störungen zeigt, der Test nicht bestanden wurde oder Sie unsicher sind.
unsere leistungen
Was wir für Sie übernehmen
Störung beheben
Wir suchen die Ursache (Empfang, Antenne, Verdrahtung, Stromversorgung des Geräts) und beheben sie.
Test
Wir testen die Anlage mit dem Testgerät des Bayernwerk.
Nachweis
Wir füllen das Nachweis-Formular des Netzbetreibers mit Ihrer Vollmacht aus und reichen es ein.
Bei Schwierigkeiten mit dem Netzbetreiber
Wir übernehmen den Schriftverkehr und legen, wo es möglich ist, Widerspruch ein.
Anlagen anderer Anbieter
Auch bei Anlagen, die wir nicht gebaut haben.
ablauf
Ablauf bei es power
Fall melden
Per Formular, E-Mail (info@es-power.de) oder Telefon (09971 88996-0). Bitte Brief, Anlagenstandort und Foto vom Zählerplatz mitschicken.
Kostenangebot
Innerhalb von 3 Arbeitstagen. Einsätze kosten meist ab ca. 300 € netto (Stand Oktober 2026, je nach Aufwand).
Termin
Ein Servicetechniker kommt zum Termin, behebt die Störung und testet.
Nachweis
Wir füllen den Nachweis aus und senden ihn an den Netzbetreiber. Sie erhalten eine Kopie.
häufige fragen
Fragen zum Steuerbarkeitscheck
Was ist der Steuerbarkeitscheck?
Der Netzbetreiber prüft, ob Ihre Anlage aus der Ferne steuerbar ist, damit er sie im Bedarfsfall regeln kann. Rechtsgrundlage ist laut Bayernwerk § 12 Abs. 2b EnWG. Wir sorgen dafür, dass Ihre Anlage den Test besteht.
Ich habe einen Brief vom Bayernwerk bekommen. Was bedeutet das?
Der Netzbetreiber verlangt einen Nachweis, dass die Steuereinrichtung Ihrer Anlage funktioniert. Frist und Rückmeldeweg stehen im Brief. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns den Brief per E-Mail, wir kümmern uns um den Rest.
Wer macht den Test?
Eine Elektrofachkraft von es power mit dem Testgerät des Bayernwerk, für Anlagen in Cham (Oberpfalz) und Umgebung.
Was kostet das?
Einsätze beginnen meist ab ca. 300 € netto, je nach Aufwand. Sie erhalten vorab innerhalb von 3 Arbeitstagen ein Kostenangebot, also keine Überraschung.
Gilt das auch für Anlagen, die ein anderer Installateur gebaut hat?
Ja. Wir betreuen Anlagen unabhängig davon, wer sie gebaut hat.
Muss ich bei der Prüfung dabei sein?
In der Regel nicht. Wir brauchen Zugang zum Zählerplatz und Ihre Vollmacht, um den Nachweis beim Netzbetreiber einzureichen. Den Papierkram übernehmen wir.
Was passiert, wenn der Test nicht bestanden wird?
Wir beheben die Ursache und testen erneut. Kündigt der Netzbetreiber Maßnahmen an, die Sie für unberechtigt halten, übernehmen wir den Schriftverkehr und legen, wo es möglich ist, Widerspruch ein.
Kann ich den Empfänger selbst reparieren?
Bitte nicht. Arbeiten am Zählerplatz und an der Steuereinrichtung darf nur eine Elektrofachkraft ausführen. Melden Sie sich bei uns, wir übernehmen das sicher und fachgerecht.
Wo erreiche ich das Bayernwerk selbst?
Über die Kontakt- und Hilfeseite von Bayernwerk Netz (bayernwerk-netz.de). Für die technische Umsetzung und den Nachweis sind wir direkt für Sie da: 09971 88996-0.
kontakt
Brief vom Bayernwerk erhalten?
Rufen Sie uns an unter 09971 88996-0 oder schreiben Sie an info@es-power.de. Wir prüfen den Fall und nennen Ihnen innerhalb von 3 Arbeitstagen die Kosten.
Mehr zu Prüfung und Instandhaltung bei Service und Wartung und beim Wartungsvertrag, zu älteren Anlagen auf der Seite Ü20-Anlagen, zu neuen Anlagen bei Photovoltaik.
kontakt
Wie dürfen wir Sie erreichen?
Suchen Sie sich aus, was Ihnen am liebsten ist: anrufen, zurückrufen lassen, einen Termin vereinbaren oder einfach schreiben.
Direktnachricht
Etwas anderes auf dem Herzen? Schreiben Sie uns, wir melden uns zurück.